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Kostenübernahme für einen Treppenlift

Normalerweise ist es eine Privatangelegenheit, ein Treppenlift an zu schaffen. Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss.

Wenn die Einschränkung durch die Einstufung als Pflegebedürftiger belegt ist, kann man für die Installation von einem Treppenlift von der Pflegeversicherung mit einem Zuschuss von bis zu 2500€ rechnen.
Um einen kompletten Zuschuss zu erhalten, ist es erforderlich, dass der Pflegebedürftige mindestens die Einstufung in der Pflegestufe 1 hat.
Hier kommen von vorn herein 10% Kosten auf den Pflegebedürftigen zu. Jedoch darf der Eigenanteil von 50% der monatlichen Bruttoeinnahmen der pflegebedürftigen Person nicht übersteigen.